Hinweise zu Schachturnieren

  • Drucken

Die Teilnahme an Schachturnieren erfolgt grundsätzlich "auf eigene Gefahr". Werden Kinder im Auto mitgenommen und kommen zu Schaden, haftet i.d.R. eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Eine Insassenunfallversicherung ist nicht notwendig!

Bei Bahnfahrten müssen die Kinder durch die eigenen Eltern belehrt werden, wie sie sich zu verhalten haben und wie sie sicher den Zielort erreichen. Andere Eltern oder der AG-Leiter können nicht garantieren, dass die Kinder nichts in der Bahn oder anderswo liegen lassen, etwas verlieren oder zu Schaden kommen, weil sie z.B. auf dem Bahnsteig toben. Natürlich passen Eltern und AG-Leiter auf die Kinder auf, aber diese freiwillige Hilfe kann nicht zur Haftung führen, wenn die Kinder sich nicht benehmen.

An Turnierorten selbst sollten alle Eltern auf die Kinder "einen Blick haben" auch auf andere Kinder, die sich nicht ordnungsgemäß verhalten (Thema Sauberkeit oder Beschädigung von Schuleigentum o.ä.). Der AG-Leiter passt grundsätzlich nie auf die Kinder auf, die zwischen den Spielen auf Schulhöfen spielen und toben. In der Regel ist der AG-Leiter Schiedsrichter und hat genügend zu tun. Eine Betreuung ist bei der Vielzahl der Kinder nicht möglich! Die Eltern sollen deshalb vor Turnieren die Kinder belehren, wie sie sich sicher verhalten und sich oder andere nicht in Gefahr bringen.

Die Kinder müssen auf ihre eigenen Sachen selbst achten und diese am Ende des Turniers mitnehmen. Kein anderes Elternteil oder der AG-Leiter wissen, welches Kind welchen Schal trug, welchen Rucksack dabei hatte usw. Sicherlich werden Eltern oder der AG-Leiter am Turnierende fragen, ob alle Kinder alles mithaben, doch die Worte werden nicht immer von allen Kindern gehört.... Kurz: halten Sie Ihre Kinder an, aufmerksam zu sein und Anweisungen insbesondere des AG-Leiters zu folgen.